Category 2 Residenz
Das Category 2 (Cat 2) Programm von Gibraltar richtet sich an vermögende Privatpersonen, die ihren steuerlichen Wohnsitz in Gibraltar begründen möchten. Es bietet eine gedeckelte Steuerlast, was bedeutet, dass Sie unabhängig von Ihrem weltweiten Gesamteinkommen niemals mehr als £42.380 pro Jahr an Einkommensteuer zahlen.
Die wichtigsten Fakten auf einen Blick
£2M
Mindestnettovermögen
£42,380
Maximale Jahressteuer
£37,000
Minimale Jahressteuer
3 Jahre
Zertifikatserneuerung
So funktioniert die Steuerobergrenze
Unter Cat 2 werden Sie nach dem Allowance Based System (ABS) auf die ersten £118,000 des steuerpflichtigen Einkommens besteuert. Dies ergibt eine maximale Steuerlast von etwa £42.380. Eine Mindeststeuerpflicht von £37.000 pro Jahr (£3.083,33/Monat) gilt unabhängig vom tatsächlichen Einkommen.
Auf Einkommen über £118.000 ist keine Steuer zu zahlen. Das bedeutet: Ob Sie £200.000, £2 Millionen oder £20 Millionen verdienen, Ihre Gibraltar-Steuerrechnung bleibt gleich.
Im Vergleich zum Vereinigten Königreich, wo ein Einkommen von £500.000 etwa £198.000 an Einkommensteuer und Sozialversicherung auslösen würde, zahlt ein Cat 2-Resident £42.380 — eine Ersparnis von über £155.000 pro Jahr.
Zulassungsvoraussetzungen
Nettovermögen von £2 Millionen+
Sie müssen ein Mindestnettovermögen von £2 Millionen durch geprüfte Finanzberichte oder gleichwertige Dokumentation nachweisen.
Kein vorheriger Wohnsitz
Sie dürfen in den 5 Jahren vor Ihrer Antragstellung nicht in Gibraltar ansässig gewesen sein.
Genehmigte Unterkunft
Sie müssen über eine genehmigte Wohnimmobilie in Gibraltar zu Ihrer ausschließlichen Nutzung verfügen (Eigentum oder Miete). Die Immobilie darf nicht untervermietet werden. Durchsuchen Sie Optionen auf Buy Property Gibraltar oder Rent Gibraltar.
Private Krankenversicherung
Sie müssen eine private Krankenversicherung in Gibraltar für sich und alle Angehörigen aufrechterhalten.
Keine Beschäftigung in Gibraltar
Cat 2-Inhaber dürfen in Gibraltar keiner gewerblichen, geschäftlichen oder abhängigen Beschäftigung nachgehen, mit begrenzten Ausnahmen für Direktoren von befreiten oder nicht handelnden Unternehmen.
Wichtig: Aussetzung von Aufenthaltsanträgen
Seit dem 6. Oktober 2025 sind neue Aufenthaltsanträge von UK/EWR-Staatsbürgern gemäß den Immigration (EU Exit) Regulations 2025 vorübergehend ausgesetzt. Dies folgte auf eine Verdreifachung der Anträge nach der Ankündigung des UK-EU-Vertrags bezüglich des Schengen-Zugangs.
Bestehende Cat 2-Inhaber und vor dem 6. Oktober 2025 eingereichte Anträge sind nicht betroffen. Der Chief Minister kann Ausnahmen gewähren, wenn es im Interesse Gibraltars liegt.
Darüber hinaus wurde der Zeitraum für die Daueraufenthaltsgenehmigung von 5 auf 10 Jahre und der volle gibraltarische Status von 10 auf 20 Jahre verdoppelt.
Antragsverfahren
- Beauftragen Sie einen lokalen Berater — ein in Gibraltar ansässiger Steuerberater oder eine Anwaltskanzlei bereitet Ihren Antrag vor und reicht ihn ein.
- Legen Sie finanzielle Nachweise vor — geprüfte Abschlüsse, Kontoauszüge oder zertifizierte Vermögensnachweise über £2M+.
- Sichern Sie eine genehmigte Unterkunft — unterzeichnen Sie einen Mietvertrag oder erwerben Sie eine Immobilie in Gibraltar.
- Schließen Sie eine private Krankenversicherung ab — erhalten Sie Deckung bei einem in Gibraltar zugelassenen Versicherer.
- Einreichung beim Gibraltar Finance Centre — Ihr Berater reicht das vollständige Antragspaket ein.
- Zertifikatsausstellung — nach Genehmigung wird ein Cat 2-Zertifikat ausgestellt, das alle 3 Jahre erneuerbar ist.
Ehepartner und unterhaltsberechtigte Kinder können in denselben Antrag aufgenommen werden. Die professionellen Gebühren für einen Cat 2-Antrag liegen typischerweise zwischen £3.000 und £8.000.
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