Gibraltar Steuer-Ratgeber 2025/26
Gibraltars Steuersystem gehört zu den wettbewerbsfähigsten in Europa. Es gibt keine Mehrwertsteuer, keine Kapitalertragsteuer (mit begrenzten Immobilienausnahmen), keine Vermögensteuer und keine Erbschaftsteuer. Unternehmensgewinne werden mit 15% besteuert, und die Einkommensteuer wird im Rahmen spezieller Aufenthaltsprogramme zu günstigen Sätzen gedeckelt.
Steuern, die Gibraltar nicht erhebt
Keine MwSt.
Keine Kapitalertragsteuer*
Keine Erbschaftsteuer
Keine Vermögensteuer
*Ab Januar 2025 sind Gewinne aus Immobilienveräußerungen steuerpflichtig, wenn eine Person über 5 aufeinanderfolgende Steuerperioden 5 oder mehr steuerpflichtige Immobilien besitzt. Hauptwohnsitze sind ausgenommen.
Körperschaftsteuer
Gibraltar besteuert Unternehmen auf Gewinne, die in Gibraltar anfallen oder aus Gibraltar stammen (Territorialprinzip). Unternehmen, die ihre Gewinne ausschließlich außerhalb Gibraltars erwirtschaften, unterliegen nicht der Körperschaftsteuer. Der Satz wurde im Juli 2024 von 12,5% auf 15% angehoben.
Ein erhöhter Satz von 20% gilt für Versorgungs- und Energieunternehmen. Gibraltar hat außerdem den Global Minimum Tax Act 2024 erlassen, der Pillar-Two-Regeln für multinationale Konzerne mit einem Umsatz von €750 Mio.+ umsetzt.
Wesentliche Merkmale
- Keine Quellensteuer auf Dividenden an Nichtansässige
- Keine Quellensteuer auf Zinsen oder Lizenzgebühren
- Steuerverluste können unbegrenzt vorgetragen werden
- Gruppenbesteuerung möglich für Gibraltar-Unternehmen innerhalb desselben Konzerns
- Jahresabschlüsse sind innerhalb von 9 Monaten nach Ende des Geschäftsjahres fällig
- Strafen für verspätete Einreichung reichen von £100 bis £5,000 (erhöht im Januar 2025)
Einkommensteuer 2025/26
Gibraltars Steuerjahr läuft vom 1. Juli bis 30. Juni. Ansässige wählen zwischen zwei Systemen — dem Gross Income Based System (GIBS) oder dem Allowance Based System (ABS). Steuerpflichtige werden nach dem System veranlagt, das die niedrigere Steuerlast ergibt.
GIBS (Bruttoeinkommen bis £25,000)
| Erste £10,000 | 6% |
| £10,001–£17,000 | 20% |
| Rest | 28% |
GIBS (Bruttoeinkommen über £25,000)
| Erste £17,000 | 16% |
| £17,001–£25,000 | 19% |
| £25,001–£40,000 | 25% |
| £40,001–£105,000 | 28% |
| Über £105,000 | 25% |
Personen mit einem Jahreseinkommen bis £11,450 sind steuerbefreit. Für Einkommen zwischen £11,451 und £19,500 gilt eine stufenweise Erleichterung.
Das ABS gewährt persönliche Freibeträge (£3,455), Ehegattenfreibetrag (£3,455) sowie Abzüge für Hypothekenzinsen, Lebensversicherungen und Krankenversicherungen. Die Steuersätze unter ABS betragen 14%, 17% und 39%.
Transaktionssteuer (ab April 2026)
Im Rahmen des UK-EU-Abkommens über Gibraltars künftige Beziehung zum Schengen-Raum ersetzt eine neue Transaktionssteuer ab dem 10. April 2026 das bisherige Einfuhrzollsystem. Dies ist keine Mehrwertsteuer — sie wird ausschließlich am Einfuhrpunkt erhoben, ohne Vorsteuer-/Umsatzsteuer-Nachverfolgung für Unternehmen.
0%
Lebensmittel, Wasser, Medikamente, Bücher, Strom
5%
Kinderbekleidung, Fahrräder
15%
Regelsatz (Jahr 1), steigend auf 17% bis Jahr 3
Spezielle Steuer-Aufenthaltsprogramme
Category 2 (Cat 2) →
Für vermögende Privatpersonen. Die Steuer wird auf die ersten £118,000 des steuerpflichtigen Einkommens erhoben, was eine maximale jährliche Steuerlast von £42,380 und ein Minimum von £37,000 ergibt. Kein Steuern auf Einkommen oberhalb der Obergrenze.
Mindestvermögen: £2 Million
HEPSS →
Für hochbezahlte Fachkräfte mit Spezialkenntnissen. Feste jährliche Steuer von £39,940 auf die ersten £160,000 des Bruttoeinkommens. Keine Steuer auf Einkommen über diesem Schwellenwert.
Mindestgehalt: £160,000+
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